Meine Mutter bekam von der Gemeinde den Bebauungsplan des Neubaugebiets mit. Natürlich gegen eine Zahlung von 3,00 €, umsonst gibt es ja nichts mehr. Wir sind abends gleich zu ihr gefahren und haben diesen Bebauungsplan geholt und daheim durchgeforstet.
Hörte sich eigentlich ganz gut an was da stand, bis wir zu der Dachneigung kamen. Denn wir wollten eigentlich einen Kniestock von 1,60 m haben, dieser lag aber nicht in der vorgeschriebenen Dachneigung. Mussten wir nun doch auf einen Kniestock von 1 m gehen?
Ich rief am nächsten Tag bei der Verbandsgemeinde an, ob wir nicht um 5° abweichen konnten, aber das wäre nicht erlaubt. Nach einem weiteren Anruf bei Fingerhaus ob es eine Möglichkeit gäbe, erhielten wir die Antwort, das es auch möglich sei einen abweichenden Kniestock von z. B. 1,30 zu bekommen. Dies müssten wir allerdings mit dem Architekt abklären. Wir entscheiden es zu entscheiden wenn es soweit ist, denn es kommt ja auch darauf an wie viel Mehrkosten diese Änderung bedeuten würde.
ich würde einfach eine Bauvoranfrage stellen. wir haben auch eine Genehmigung bekommen
AntwortenLöschenGruß Christoph